Offene Feuerstellen vermeiden!
In Deutschland ist offenes Feuer im öffentlichen Raum und in der freien Natur in der Regel nicht erlaubt bzw. genehmigungspflichtig. Auch an unseren Gewässern ist z.B. das Grillen mit festen Brennstoffen daher nicht gestattet! Diese Maßnahme dient zum Schutz der Flora und Fauna, der Vermeidung von Brandgefahren und der Reduzierung von Rückständen.
Zu festen Brennstoffen zählen z.B. Holz, Kohle oder Briketts.
Die Nutzung einer kleinen Champingkochstelle (Gaskartusche bis max. 500g) wird unter Beachtung der allgemeinen Brandgefahr eingeschränkt geduldet, sofern es unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (BayWaldG, BayNatSchG und VVB)
erfolgt.
Hier noch ein paar nützliche Tipps:
Schutzgebiete
In Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und Biotopen
gilt ein absolutes Nutzungsverbot für jede Art von Kochstellen!
Brandschutz-Abstand
Auch wenn es nur eine kleine Champingkochstelle ist, solltest sie fernab von trockener Vegetation genutzt werden.
Gefahrenstufen
Bei starkem Wind ist jegliches offenes Feuer im Freien zu unterlassen. Die Empfehlung des Deutschen Wetterdienstes zum Waldbrandgefahrenindex (WBI) ist zu beachten.
Hitzestrahlung
Achte darauf, dass die Campingkochstelle nicht auf trockener Vegitation steht. Steine, eine Sandstelle oder ein kleines Metalltischchen ist ideal, um die Hitzeabstrahlung nach unten abzufangen.
Sicherer Stand
Auch wenn die Champingkochstelle klein ist, sollte sie kippsicher stehen.
Aufsicht
Auch Champingkochstellen müssen ständig beaufsichtigt werden, beim Verlassen muss diese vollständig erloschen sein. Das herstellen einer Löschbereitschaft empfiehlt sich.
Müll ordnungsgemäß entsorgen
Bitte helft mit!
Nehmt allen Müll, auch organische Reste, wieder mit nach Hause. Leere Gaskartuschen gehören ordnungsgemäß entsorgt.
Der Verzehr gefangener Fische am Angelplatz ist nicht gestattet!
Petri Heil und genießt die beginnende schöne Zeit am Wasser
