Fischereiverein Nürnberg e.V.
gegr. 1879 - Der älteste Fischereiverein in Mittelfranken!
 

Fangbestimmungen und Fangbeschränkungen 2018

1)Ansprechpartner
 Bei besonderen Vorkommnissen bitte an eine der folgenden Personen wenden:
1. Vorstand Herr Peter NeunerTel. (0911) 801 77 61
2. Vorstand Herr Berthold StaicuTel. (0171) 580 77 20
Gewässerschutzbeauftragter
Herr Heinrich Wollner
Tel. (0911) 55 83 63
2.)Gewässersperren
 
GewässerSperrzeitAusnahme
LDM-Kanal10.10.-31.12.Kunstköder und toter Köderfisch auf Raubfisch erlaubt
Wissinger Laber, Weiße Laber1.10.-28.02.keine
Vom Vortag bis Beginn des Königsfischens sind die Altmühl, Wieseth, Sulzach und Wörnitz gesperrt. Am Tag des Königsfischens sind alle Vereinsgewässer mit Ausnahme obiger Gewässer ganztägig gesperrt. Am Mittelfränkischen Fischereitag und am Tag der Umwelt sind alle Verbandsgewässer gesperrt.
3.)Gerät
 
a)Mitführpflicht eines einsatzfähigen, geeigneten Landegeräts (knotenfreier Kescher oder Senkkescher). In der Nürnberger Altstadt muss ein Senkkescher einsatzfähig mitgeführt werden.
b)Grundsätzlich ist an allen Gewässern das Fischen mit 2 Gerten erlaubt. An der Pegnitz und an der Laber ist das Fischen nur mit 1 Gerte gestattet.
c)Das Fischen mit der Senke, sowie die Benutzung eines Gaffs, ist an allen Vereinsgewässern verboten.
4.)Haken, Futter und Köder
 
a)Der Fang von Friedfischen mit Mehrfachhaken ist verboten.
b)Das Anfüttern ist an allen Vereinsgewässern grundsätzlich nicht erlaubt, während des Fischens ist das Beifüttern in beschränkten Umfang gestattet.
c)Das Angeln mit Hunde- und Katzenfutter ist verboten.
d)An den Ruppertweihern ist das Angeln mit Spinner, Wobbler, Blinker, Streamer und das Schleppen verboten.
e)In der Pegnitzstrecke vom Hammerwehr bis Kalbsgartensteg und an der Laber darf nur mit künstlichem Köder (Fliege, Nymphe, Spinner, Wobbler, Twister, Streamer und Gummifisch) gefischt werden.
f)Während der Hecht- und Zanderschonzeit ist der tote Köderfisch bzw. der Fetzenköder nicht erlaubt.
5.)Betretungs- und Befahrungsverbot, Nutzung des Grundstücks in Schwarzhofen
 
a)Bauernfuhren, Wiesen- und Waldwege zum oder an den Gewässern dürfen mit motorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden.
b)Die Uferseite der Pegnitz am Wasserwerk Erlenstegen zwischen Hammerwehr bis Kalbsgartensteg darf ohne Anmeldung an der Pforte des Wasserwerkes nicht betreten werden.
c)Das Vogelschutzgebiet an der Altmühl darf vom 01.01. - 30.06. nicht befahren werden. Die Zufahrt zum Parkplatz Kreuzeck von Ornbau ist in diesem Zeitraum ohne Anerkennung einer Rechtspflicht allerdings erlaubt.
d)Im Grundstück in Schwarzhofen dürfen Wohnwagen und Wohnmobile nicht länger als 3 Tage unbewohnt abgestellt werden.
e)An den Ruppertweihern ist das Parken nur am ausgewiesenen Parkplatz erlaubt.
6.)Gewässer
 
a)Das Watfischen im Wasser mit der Fliegenrute ist nur in der Pegnitz und der Rednitz, unter Rücksichtnahme auf andere Fischer, gestattet. Hierbei besteht kein Versicherungsschutz seitens des Fischereivereins Nürnberg.
Das Spinnfischen ist nur vom Ufer gestattet.
b)Untermassige Fische sind waidgerecht abzuhaken und mit angefeuchteten Händen zurückzusetzen.
c)Das Grillen und Zelten an den Gewässern ist verboten. Ausnahme: Schutzzelte ohne Boden max 4qm
d)Die Ausübung der Fischerei ist eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 24 Uhr, im Rahmen der Sommerzeit bis 1.00 Uhr, erlaubt. Außer Pegnitz, Rednitz, Laber und Vils wird das Nachtfischverbot 2018 weiterhin aufgehoben.
e)Das Fischen in den Fischtreppen oder Fischaufstiegshilfen ist verboten.
f)Das Fischen von Brücken und Stegen mit allg. Fahr- und Fußgängerverkehr ist nicht gestattet.
g)In und auf Wehranlagen, hierunter fällt auch die Mauer der Brückenstütze am Adenauerwehr, ist das Fischen nicht gestattet.
7.)Gewässerbesuche
 Mit Ausnahme an der Laberstrecke sind an jeder Gewässerstrecke 40 Besuche pro Kalenderjahr erlaubt. An der Gesamtstrecke der Laber hat jedes Mitglied vom 29.02. - 30.09. zwölf Gewässerbesuche.
8.)Schonzeiten und Schonmaße
 Es gelten die staatlichen Schonzeiten und Schonmaße. Bezirksfischereiverordnungen und Genossenschaftsbestimmungen (Schwarzach und Regen) sind zu beachten.
Ausnahme: Bachforelle - Schonmaß 28 cm in allen Gewässern.
Hecht - Schonmaß 50 cm, Schonzeit 15.2.–30.04.
Rutte - Schonmaß 45 cm (Pegnitz), sonst 30 cm
Grasfisch - ganzjährig gesperrt im LDM-Kanal
9.)Fanglimitierung
 
Altmühlpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Regenpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale - 1 Raubfisch(Wels, Hecht, Zander)
Schwarzach I - IIIpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Schwarzach I - IIIgilt als ein Gewässer 
Sulzachpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Wiesethpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Wörnitzpro Tag3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Birkenseewöchentlich Mo - So3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale
Pegnitzwöchentlich Mo - So3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale - 3 Forellen - 3 Äschen
Rednitzwöchentlich Mo - So3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale - 3 Forellen - 3 Äschen
Vilswöchentlich Mo - So3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale - 3 Forellen
Laberwöchentlich Mo - So4 Forellen - 1 Äsche
LDM-Kanalim Kalendermonat3 Karpfen - 3 Schleien - 5 Aale - 1 Raubfisch (Hecht, Zander)
Ruppertweiherim Kalendermonat3 Karpfen - 3 Schleien - 1 Raubfisch (Hecht, Zander)
Weißfische können in unbegrenzter Menge aus allen oben aufgeführten Gewässern unter Berücksichtigung der staatlichen Schonzeiten und Schonmaße entnommen werden.
10.)Regelung für den Salmonidenfang
 
a)Es gilt ein Tagesfanglimit von 4 Forellen, davon unberührt bleibt das Wochenfanglimit.
b)Nach dem Erreichen des Tages- bzw. des Wochenfanglimits für Forellen ist das Fischen auf Salmoniden sofort einzustellen.
11.)Regelung für den Hecht- und Zanderfang
 
a)In den Gewässerstrecken Altmühl, Birkensee, Vils, Rednitz, Schwarzach I - III, Sulzach, Wieseth, Wörnitz, Pegnitz unterhalb der Fußgängerbrücke an der Einmündung in den großen Sandfang bis Festwehr an der Ludwig- Erhard-Brücke, Satzingerarm mit kleinen Sandfang und vom Adenauerwehr bis zur Stadtgrenze dürfen pro Woche insgesamt 3 Raubfische (Hecht, Zander) entnommen werden.
b)Die im LDM-Kanal, Regen und Ruppertweiher gefangenen Raubfische (Hecht, Zander) zählen zum Wochenlimit nach Nr. 11 Buchstabe a.
12.)Abweichende Regelung für den Hecht- und Aalfang für die Pegnitzstrecken in Behringersdorf - einschließlich Altwasser - und vom Wehr in Hammer flussabwärts bis zur Fußgängerbrücke an der Einmündung in den großen Sandfang beim Wöhrder See
 
a)Die Pegnitzstrecke in Behringersdorf - einschließlich Altwasser - ist ganzjährig für den Hecht- und Aalfang freigegeben. Beide Fischarten dürfen ohne Schonmaß und Stückzahlbegrenzung entnommen werden. Die gefangenen Hechte bzw. Aale bleiben bei der Fanglimitierung unberücksichtigt.
b)In der Pegnitzstrecke vom Wehr in Hammer flussabwärts bis zur Fußgängerbrücke an der Einmündung in den großen Sandfang beim Wöhrder See (Salmonidenstrecke) dürfen die Hechte ganzjährig ohne Schonmaß und Stückzahlbegrenzung entnommen werden. Vom 01.10. bis 28.02. ist das Fischen auf den Hecht nur mit Kunstköder ab Mepps Gr. 5 oder gleichwertigen Kunstköder und mit Stahlvorfach erlaubt.
13.)Fangbestimmungen, Tageskartenregelung
 
a)Die Fangbestimmungen sind zusammen mit dem Fangbuch von Mitgliedern beim Angeln immer mitzuführen.
b)An den Schwarzachstrecken I - III ist zusätzlich eine weiße, ausgefüllte Schwarzachkarte mitzuführen.
c)Bei der Gewässerstrecke Regen wird zusätzlich die ausgefüllte Regenerlaubniskarte benötigt
d)Passive Mitglieder dürfen in der Gesamtstrecke der Laber nur mit einer grünen, mit "Wissinger Laaber" abgestempelten Tageskarte und in der Pegnitzstrecke vom Wehr in Hammer flussabwärts bis zur Fußgängerbrücke an der Einmündung in den großen Sandfang beim Wöhrder See (Salmonidenstrecke) nur mit einer grünen, mit "Pegnitz Wehr Hammer bis Sandfang" abgestempelten Tageskarte angeln .

Stand: 20. November 2017

Fischereiverein Nürnberg e.V.  •  Allersberger Straße 185 A1  •  90461 Nürnberg
Tel.: 0911/49 77 92