Fischereiaufseher

Wir leben in einer Zeit, in der uns der Wert einer intakten Umwelt so bewusst ist wie kaum zuvor. Wir haben gelernt, dass unsere Gewässer und deren Lebewesen besonderer Obhut bedürfen. Zu den Garanten des Schutzes von Gewässern und Fischen zählen die Fischereiaufseher. Diese ehrenamtlichen Kräfte sind heute wichtiger denn je. Sie hüten nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zur Fischerei selbst. Vielmehr achten sie auch auf Tierschutz und auf die Sauberkeit der Gewässer.

Die Aufgaben der Fischereiaufseher sind daher vielfältig. Sie überwachen Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln. Durch die Überwachung der Fangmengen, -geräte und der Einhaltung von Fangverboten sollen die Fischbestände geschützt und eine Überfischung verhindert werden. Sie sind befugt Personen, die sie mit Angelutensilien in Gewässernähe aufhalten oder die Fischfang betreiben zu kontrollieren, ihre Identität festzustellen, Fischereischeine und Erlaubnisscheine zu verlangen sowie Fanggeräte und Fänge zu besichtigen auch dann, wenn mitgeführten Ruten  noch nicht fangfertig montiert oder sich im Wasser befinden. Fischereiaufseher sind berechtigt, Grundstücke (außer Wohnungen), Uferzonen am Gewässer und Wetterschutzzelte zu betreten, Wasserfahrzeuge anzuhalten, Kraftfahrzeuge in Augenschein zu nehmen, mitgeführte Taschen, Rucksäcke usw. inhaltlich sich vorzeigen zu lassen. Bei festgestellten Verstößen diese ggf. anzuzeigen sowie Beweismittel sicherzustellen. Fischereiaufseher sind des Weiteren berechtigt unrechtmäßiges Angelgerätschaft einzuziehen, bei festgestellten Verstößen Erlaubnisscheine einzubehalten und somit das Weiterfischen zu untersagen. Unrechtmäßig angeeignete, überlebensfähige Fische ggf. zurückzusetzen und bei fälschungsverdacht Fischereischeine ggf. zu beschlagnahmen.

Fischereiaufseher werden von den Kreisverwaltungsbehörden bestellt, in der Regel auf Antrag der Fischereiberechtigten, Pächter oder Fischereigenossenschaften. Sie sind während ihrer Dienstzeit Angehörige der bestellenden Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst und verfügt über hoheitliche Befugnisse. Fischereiaufseher dürfen Amtshandlungen nur innerhalb ihres festgelegten Zuständigkeitsbereichs vornehmen. Die Befugnisse der Fischereiaufseher können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften ergeben. Fischereiaufseher müssen sich bei Kontrollen ausweisen und ein Dienstabzeichen tragen, sofern keine Sicherheitsbedenken dagegensprechen.  Derzeit sind im Fischereiverein Nürnberg e.V. 24 bestellte Fischereiaufseher im Einsatz.

Im Wesentlichen erleben Fischereiaufseher aber viele schöne Momente. Sie haben nette Gespräche und Begegnungen mit freundlichen Anglern, die es mit Lob und Zuspruch honorieren, wenn ein „Kontrolleur“ nach dem Rechten sieht. Sie lernen Fischerkollegen kennen, denen sie helfen können – beim Keschern, beim Hakenbinden oder bei der Auswahl des Angelplatzes. Manchmal kann man sein Wissen über die Unterwasserfauna auch an Menschen weitergeben, die mit Fischen nichts am Hut haben und damit einen kleinen Einblick in die ökologische Bedeutung unserer als Angelverein bestehenden Hegepflicht, für einen gesunden nachhaltigen Fischbestand und einer intakten Umwelt, weitergeben.