Arbeitsdienst

Nach der Satzung des Fischereivereins Nürnberg e.V. ist jedes männliche Mitglied zwischen 18 bis einschließlich 55 Jahren zur Ableistung von derzeit 4 Stunden Arbeitsdienst im Kalenderjahr verpflichtet. Mitglieder mit einem Handicap sind von der Arbeitsdienstpflicht befreit. Die Arbeitsdienste finden jedes Jahr am „Tag der Umwelt“ in den Pegnitzauen am Nürnberger Westbad, am vereinseigenen Birkensee und einem weiteren, wechselnden Vereinsgewässer nach Bedarf statt.

Unsere Mitglieder sind somit auf drei Arbeitsdienstgruppen aufgeteilt. Diese Gruppen rotieren jährlich im Wechsel durch. Bei Aufnahme eines Mitgliedes wird dieser einer Arbeitsdienstgruppe zugeteilt, welche immer gleichbleibt.

Die Termine zum Arbeitsdienst werden jedes Jahr im März und somit frühzeitig in der Vereinszeitschrift RÜCKBLICK mitgeteilt. Des Weiteren wird über unsere sozialen Medienkanäle WhatsApp-Kanal, Facebook und Instagramm nochmals rechtzeitig daran erinnert. Zusätzlich wird zum Arbeitsdienst über den Postweg schriftlich in der Regel zwei Wochen vorab, eingeladen. Dennoch obliegt die Terminwahrnehmung jedem Mitglied in Eigenverantwortung. Bei nicht Teilnahme, wird eine Ersatzzahlung in Höhe von derzeit 100,00 Euro fällig.