Arbeitsdienst

Nach der Satzung des Fischereivereins Nürnberg e.V. ist jedes Mitglied zwischen 18 bis einschließlich 55 Jahren (Beginn Kalenderjahr) zur Ableistung von derzeit 4 Stunden Arbeitsdienst im Kalenderjahr verpflichtet. Mitglieder mit einem Handicap sind von der Arbeitsdienstpflicht befreit – Nachweis erforderlich. Die Arbeitsdienste finden jedes Jahr am „Tag der Umwelt“ in den Pegnitzauen am Nürnberger Westbad, am vereinseigenen Birkensee und weiteren, wechselnden Vereinsgewässer nach Bedarf statt.

Unsere Mitglieder sind auf drei Arbeitsdienstgruppen aufgeteilt. Diese Gruppen rotieren jährlich im Wechsel durch. Bei Aufnahme eines Mitgliedes wird dieser einer Arbeitsdienstgruppe zugeteilt, welche während seiner Mitgliedschaft immer gleichbleibt.

Die Termine zum Arbeitsdienst werden jedes Jahr im März und somit frühzeitig in der Vereinszeitschrift RÜCKBLICK mitgeteilt. Des Weiteren wird über unsere sozialen Medienkanäle WhatsApp-Kanal, Facebook, Instagramm und auf unserer Website eine Übersicht aller Termine im Jahr kommuniziert und zusätzlich nochmals rechtzeitig daran erinnert.

Zusätzlich wird zum Arbeitsdienst per Email (maßgeblich ist die uns vorliegende Email-Adresse, bei Änderungen obliegt es dem Mitglied, die Änderung uns rechtzeitig mitzuteilen) in der Regel zwei Wochen vorab, nochmals eingeladen. Des Weiteren obliegt die Terminwahrnehmung jedem Mitglied in Eigenverantwortung. Übers Jahr verteilt können weitere kurzfristige Arbeitsdienste über o.g. Kanäle mitgeteilt werden, welche somit als Ausweichersatztermin genutzt werden können.

Bei nicht Teilnahme, wird die von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzzahlung in Höhe von derzeit 100,00 Euro fällig.