Seit dem 1.Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft.
Dadurch entfallen auch die damit
verbundenen Behördengänge und
Kosten.
Die Verwaltung hat folgende Regeln im Fischereiverein Nürnberg e.V. festgesetzt.
Kinder von 7 bis einschließlich 9 Jahre
Die Kinder werden an das Angeln
herangeführt. Es gilt das sogenannte Heranführen an die Fischerei. (Schnupperangeln“, 9.7.1 und 9.7.2 VwYFiR).
Das heißt: ein aktives volljähriges Mitglied des Fischereiverein Nürnberg e.V. mit gültigen Erlaubnisschein begleitet das
Kind.
Das Kind darf nur mit einer Rute des Fischereischeininhabers angeln. In diesem Fall hat die verantwortliche Person eine Handangel und das Kind, die andere Handangel, also insgesamt 2 Handangeln! Fänge werden auf das Kontingent des Hauptanglers angerechnet.
Gewässer an denen das Fischen auf eine Handangel beschränkt ist, entfallen!
Pro volljährigen aktiven Mitglied im Fischereiverein Nürnberg e.V. kann nur ein Kind von 7 bis 9 Jahre mitgenommen werden bzw. ans Angeln herangeführt werden – Betreuung 1:1.
Die verantwortliche Person muss
stets bereit und in der Lage sein,
unmittelbar einzugreifen, sodass
sie die Fangtätigkeit ständig un-
ter Kontrolle behält. Der Tierschutz ist durch die verantwortliche Person zu gewährleisten.
Insbesondere dürfen Kinder nicht tätig werden beim abhaken eines lebenden Fisches sowie beim betäuben und Töten von Fischen.
Kinder ab I0
Kinder ab 10 dürfen in den Verein der Jugendgruppe beitreten –> Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle unter info@fvn-online.de senden.
Das Kind (10-17 Jahre) kann vorab, bevor es sich für eine Mitgliedschaft in die Jugendgruppe entscheidet, max. drei Mal Probefischen. Hierfür muss eine Tageskarte über die Geschäftsstelle ausgestellt werden.
Wichtig! Die Aufnahme für Kinder/Jugendliche in die Jugendgruppe des Fischereiverein Nürnberg e.V. ist nur mit einer Patenschaft möglich.
Patenschaft bedeutet, ein aktives volljähriges Mitglied im Fischereiverein Nürnberg e.V. ist die Bezugsperson.
Bitte hierfür den Namen und Mitgliedsnummer des Paten im Aufnahmeantrag vermerken.
Über den Jugendbeitrag im Verein wird automatisch ein Jahreserlaubnisschein ausgestellt.
Kinder und Jugendliche ohne
Vereinsbeitritt
Ohne Vereinsbeitritt ist für
Kinder und Jugendliche von 10
bis 17 Jahren das Angeln oder mitangeln (Schnupperangeln) bei uns im Verein nicht gestattet!
Jugendliche ab 14 Jahre mit gültigen staatlichen Fischereischein, die nicht der Jugendgruppe des Fischereiverein Nürnberg e.V. angehören müssen eine Erwachsenentageskarte lösen oder eine Mitgliedschaft im Verein mittels Aufnahmeantrag stellen.
Petri Heil
Die Verwaltung