Schonzeit Schleie 01. Mai bis 30.06.
Liebe Freunde,
denkt bitte daran, die Schonzeit der Schleie beginnt am 01. Mai und dauert bis einschließlich 30.06. an.
Die Schleie kennt man als wohlschmeckenden Speisefisch. Vielen schmeckt sie besser als der Karpfen, denn ihr Fleisch ist fettarm und schmeckt leicht nussig. Sie ist bevorzugt in der Dämmerung und in der Nacht aktiv.
Schleien haben zwischen April und August ihre Laichzeit. Wann genau sie sich fortpflanzen, hängt vom jeweiligen Gewässer bzw. der Wassertemperatur ab. Diese muss mindestens 18 bis 20 Grad betragen.
Die Weibchen legen dann etwa 200.000 – 400.000 klebrige Eier mit einer Größe von 1-1,4mm an Wasserpflanzen ab. Die Eiablage kann bis zu zwei Monate dauern. Schon nach drei bis fünf Tagen schlüpfen die Larven und ernähren sich noch eine Zeitlang von ihren Dottersäcken.
Die Schonzeit stellt sicher, dass die Fische bei diesem kritischen Vorgang nicht gestört oder entnommen werden, um den Bestand in unseren Gewässern nachhaltig zu sichern.
Laut der bayerischen Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVBayFiG) dauert die Schonzeit vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Während dieser zwei Monate ist der Fang und die Entnahme streng verboten!
